Pressemitteilung GRÜNE-Kreistagsfraktion vom 13.03.2020

GRÜNEN-Anfrage zur Waffenkontrolle im Landkreis Bad Kreuznach

„Von jeder Form waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Extremisten sowie Reichsbürgern geht eine abstrakte Gefahr aus. Konsequent muss daher dafür Sorge getragen werden, dass diesen Personen waffenrechtliche Erlaubnisse möglichst von vorneherein versagt oder, soweit vormals erteilt, wieder entzogen werden,“ sagt Stefan Boxler Fraktionsgeschäftsführer der GRÜNEN im Kreistag.

Den dem Reichsbürgertum zugeordneten Personen ist die fundamentale Ablehnung des Staats in seiner gesamten Rechtsordnung gemein. Nach Bewertung der zuständigen Sicherheitsbehörden ist bei diesem Personenkreis die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage zu stellen und regelmäßig zu verneinen.

„Es gehört zu den wesentlichen wie regelmäßigen Aufgaben der zuständigen Waffenbehörden des Landkreises Bad Kreuznach, die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse zu überprüfen. Dies sollte spätestens alle drei Jahre oder anlassbezogen erfolgen. Einbezogen werden dabei polizeiliche bzw. sicherheitsbehördliche Erkenntnisse sowie Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern,“ so Boxler.

Ob verschiedene Amokläufe in der Vergangenheit oder zuletzt die rechtsterroristischen Anschläge in Halle und Hanau – all diese schrecklichen Ereignisse haben gezeigt, dass Waffen einer sorgsamen Regulierung und Kontrolle bedürfen. Zudem zählte das rheinland-pfälzische Innenministerium über 500 Personen als so genannte Reichsbürger von denen rund 60 eine Waffenerlaubnis hatten oder haben. Entsprechend wurde eine landesweite Überprüfung veranlasst, bei der in allen Fällen Waffenbefugnisse Überprüfungs- und Widerrufungsverfahren unterzogen wurden. Zuletzt dauerten etwa die Hälfte dieser Verfahren noch an (Stand: Dezember 2019).

Die Waffenkontrolle obliegt auf kommunaler Ebene den Kreisen bzw. kreisfreien Städten. Die zuständigen Waffenbehörden müssen deshalb personell und kapazitiv fähig sein, Inhaber*innen von waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie auch neue Antragsteller*innen zügig sowie mit größter Sorgfalt überprüfen zu können.

Vor diesem Hintergrund bitten die GRÜNEN die Kreisverwaltung Bad Kreuznach um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Waffen gibt es unter den Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Bad Kreuznach und zu welchem Zweck wurden diese genehmigt? (Bitte nach Kategorien aufzeigen)
  2. Wie werden diese für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar dokumentiert?
  3. Wie ist die Waffenbehörde im Landkreis Bad Kreuznach personell ausgestattet? Deckt die Ausstattung den personellen Bedarf ab, um die Bevölkerung ausreichend zu schützen?
  4. Gibt es im Landkreis Bad Kreuznach Waffen, die aktuell im Verfahren nach der Überprüfung durch das Innenministerium sind?
  5. Welche Auswirkungen haben die jüngsten Änderungen im Waffenrecht auf die Waffenbehörden?
  6. Wie viele Waffen und deren Lagerung wurden in den letzten drei Jahren kontrolliert? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln)

„Der eingeschlagene Weg, waffenrechtliche Erlaubnisse bei Personen die Reichsbürger typisches Verhalten zeigen konsequent zu widerrufen muss weiter fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang müssen Waffen bei Extremisten sowie Reichsbürgern durch die Kreisverwaltung sichergestellt bzw. eingezogen werden,“ verlangt Boxler abschließend.

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