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Die Hunsrückbahn bleibt auf der Agenda
Fälschlicherweise wurde in den letzten Tagen aus dem vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans geschlossen dass die Planungen zur Hunsrückbahn ad acta gelegt worden seien. „Dem ist nicht so“, stellt die Vorstandssprecherin des Grünen Kreisvorstands Bad Kreuznach fest.
„Nur überregional relevante Strecken im Schienenpersonenfernverkehr und entsprechende Güterfernverkehrstrecken werden im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Die Hunsrückbahn ist weder das eine noch das andere, sondern eine für unsere Region bedeutsame Bahnstrecke“ erklärt die ehemalige verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, die schon in ihrer Mandatszeit energisch für die Wiederinbetriebnahme der Hunsrückbahn eingetreten ist „Unser Ziel war und ist, die Hunsrückbahn für den Schienenpersonennahverkehr als attraktives Beförderungsmittel für die Menschen in der Region auszubauen“, so Elke Kiltz.
Zum Hintergrund sind noch folgende Informationen wichtig:
1. Die Strecke befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Sie ist Bestandteil des derzeitigen Koalitionsvertrags auf Landesebene.
2. Die Finanzierung der Hunsrückbahn erfolgt über die Mittel der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)
3. Die LuFV ist ein Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn über die Instandhaltung der Eisenbahn-Infrastruktur des Unternehmens. Gegenstand dieser Vereinbarung sind Maßnahmen, die der Erhaltung der Schienenwege des Bundes dienen. Das sind zum einen Ersatzinvestitionen, die nicht Gegenstand des Bedarfsplans für die Schienenwege sind, und zum anderen Maßnahmen der Instandhaltung.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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