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GRÜNE rügen FDP und üben Kritik an den Tarifzonen im RNN-Verbundgebiet
„Leider werden die Aufgabengebiete von ZRNN und KRN immer noch falsch dargestellt“, bemängelt Stefan Boxler Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Verbandsgemeinderat Rüdesheim/Nahe.
Der Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund – Körperschaft des öffentlichen Rechts (ZRNN KöR) hat die Aufgaben, den Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) zu verwirklichen und fortzuentwickeln. Zu den Aufgaben der ZRNN gehören, z. B. die Gestaltung von Tarifen und die verkehrliche Planung.
Die Fahrpreise werden von der ZRNN festgelegt und nicht von der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN). Die KRN erbringt die Beförderungsleistungen auf den Strecken, die von der ZRNN disponiert werden. Die ZRNN erstellt die Fahrpläne, leider ohne Abstimmung mit der KRN. Die KRN nimmt selbst keine Fahrplanänderungen vor, sondern setzt lediglich die Planungen des ZRNN um.
Anregungen und Beschwerden zum Verbundtarif und den Fahrplänen können übrigens direkt an den Fahrgastbeirat der RNN gerichtet werden: fahrgastbeirat@rnn.info
Auch wenn es immer wieder behauptet wird: Der Kreistag entscheidet nicht über die Höhe der Fahrpreise im RNN-Verbundgebiet! Im ZRNN wird der Fahrpreis lediglich von der Landrätin als Vertreterin des Landkreises mitbeschlossen.
Boxler, der auch Kreistagsmitglied ist, erklärt, dass sich der Kreis glücklich schätzen darf, mit der KRN ein eigenes Verkehrsunternehmen zu unterhalten: "So haben wir viel direkten Einfluss auf die Qualität der Aufgabenerledigung, es herrscht Transparenz, und wir werden nicht durch nachträgliche Forderungen überrascht.“
Dass die Ausweitung des Angebotes und die Deklaration als kommunale Pflichtaufgabe Geld kosten würde, sei allen Beteiligten von vorneherein klar gewesen, stellt Kreistagsmitglied Stefan Boxler fest. Wenn man jetzt das Projekt "hasenherzig", wie durch die FDP, infrage stellt, erweise man dem ÖPNV im Landkreis Bad Kreuznach und dem Geschäftsführer der KRN, der übrigens FDP-Mitglied ist, einen Bärendienst.
Das RNN-Verbundgebiet ist in Tarifzonen – sogenannte Waben – eingeteilt. Jede Wabe entspricht dabei einer Preisstufe. Was ein Fahrschein kostet, hängt davon ab, wie viele Waben bei einer Fahrt durchfahren werden.
Nicht der tatsächliche Fahrweg ist maßgeblich, sondern die kürzeste Verbindung laut Wabenplan.
„Mit den jetzigen Fahrpreisen im „Wabentarif“ werden Fahrgäste nicht gelockt, sondern eher abgeschreckt, insbesondere im ländlichen Raum“, stellt Boxler fest.
Beispiel: Strecke von Sankt Katharinen nach Bad Kreuznach (Fahrweg mit dem Auto 9 km), drei Waben mit der Linie 244 werden durchfahren, Kosten für die Hin- und Rückfahrt ab dem nächsten Jahr, 10,50 EUR. Derselbe Fahrpreis, drei Waben mit der Linie 245, muss auch bei einer Fahrt von Münchwald nach Bad Kreuznach (Fahrweg mit dem Auto 19 km) entrichtet werden.
Eine Verbesserung der Tarifstrukturen im RNN-Verbundgebiet wird es wohl nicht mehr geben, erst mit dem 49-Euro-Ticket ab dem 1. April 2023 wird endlich eine neue Ära für alle Fahrgäste anbrechen.
„Die komplizierten Tarifzonen werden mit dem bald bundesweit geltenden 49-Euro Ticket verschwinden, dann wird der öffentliche Nahverkehr auch sehr viel stärker genutzt“, ist sich Boxler sicher.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Bad Kreuznach
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