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Antrag "Keine Grabsteine aus Kinderarbeit - Änderung der Friedhofsatzung "
Der Friedhofsausschuss wir gebeten zu prüfen, wie in der Friedhofssatzung sichergestellt werden
kann, dass Grabmale nicht durch schlimmste Formen von Kinderarbeit mitgefertigt wurden.
Begründung:
Kinderarbeit will niemand unterstützen. Trotzdem ist sie im Bereich von steinernen Grabmale vor-
handen. Die Stadt Mainz hat ihre Friedhofsatzung nun dahingehend geändert, dass in Zukunft sol-
che Grabmale nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Diesem Beispiel sollte die Ortsgemeinde folgen
und ihre Satzung entsprechend ändern.
Aus der AZ vom 14.10.2020:
„Keine Grabsteine aus Kinderarbeit
Wirtschaftsbetrieb nimmt Verbot in Friedhofssatzung auf / Steinmetze müssen Herkunft nachweisen
Von Alexander Schlögel. MAINZ.
Wenn Grabsteine besonders günstig zu erwerben sind, hängt das oft damit zusammen, dass sie
aus Ländern wie Indien, Vietnam, den Philippinen oder auch China stammen. Und sie in Steinbrü-
chen angefertigt wurden, in denen Kinderarbeit Alltag ist. Dies hatte ein Gutachten der Hochschule
Düsseldorf aus dem Jahr 2016 belegt. Aus Kinderhand gemachte Grabsteine dürfte es nun aber
zumindest in Mainz – auch rechtlich – nicht mehr geben. Nach verschiedenen anderen Bundeslän-
dern hatte auch Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr ein Gesetz erlassen, wonach die Gemeinden
in ihrer Satzung darüber bestimmen dürfen, „dass Grabmale aus Naturstein nur aufgestellt werden
dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen der Kinderarbeit ... hergestellt worden
sind“. Nun lag der Ball bei den Kommunen. Der Wirtschaftsbetrieb Mainz hat sich daraufhin – auch
auf eine konkrete Anfrage der Grünen im Stadtrat hin – an die Arbeit gemacht und eine veränderte
Friedhofssatzung entworfen. Diese wurde nun dem Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs vorge-
legt. ...“
Aus der Friedhofssatzung Mainz:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM ORTSGEMEINDERAT LANGENLONSHEIM
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Bad Kreuznach
Von-Gauvain-Str. 13
55442 Stromberg
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